Bürgerversammlung lehnt „Westumfahrung Seeshaupt“ eindeutig ab

2013-07_OSV-Bürgerversammlung-St2063_v5Am Abend des 15.7.2013 fand in Seeshaupt eine Bürgerversammlung zur sogenannten „Westumfahrung“, der Straße St2063 durch Seeshaupt, statt.

Herr Sven Maertz vom Staatlichen Bauamt in Weilheim referierte über den seit der letzten Bürgervesammlung vom 26.4.2012 nach seinen Worten unveränderten Stand der Planung zur „Westumfahrung Seeshaupt“. Ohne Antrag und Zustimmung der Gemeinde Seeshaupt wird dieses Projekt nach seinen Worten nicht weiter verfolgt. Danach verlas und beantwortete der Bürgermeister, Herr Michael Bernwieser, die schriftlichen Anfragen der Bürger an die Gemeinde. Im Anschluss stellten Herr Berchtold als Verteter der Befürworter und Prof. Kleemann als Vertreter der Gegner dieser Umfahrung ihre Argumente vor. Nach einer sehr lebhaft geführten längeren Diskussion der rund 360 anwesenden Bürger und Bürgerinnen wurde der Gemeinderat per Saalabstimmung mit über 95% der anwesenden Stimmen dazu aufgefordert, der Westumfahrung nicht zuzustimmen.

Da Herr Maertz die Argumente der Gegner der Westumfahrung teilweise in Frage stellte, haben sich diese entschlossen, ihre gezeigten Folien hier zum Download bereit zu stellen.

Alle von den Gegnern der Westumfahrung gemachten Angaben sind nachweislich richtig. Die angezweifelten Angaben zu den Planungszahlen für Wohnstraßen, Sammelstraßen Dörfliche Hauptstraßen und Verbindungsstraßen stammen direkt aus dem Standardwerk der Straßenplanung, der RASt06.
Die zum Beleg der Richtigkeit der getroffenen Aussagen erforderlichen Angaben stammen aus der RASt06 (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen).

Ein weiterer wichtiger Punkt war, dass Herr Maertz vom Straßenbauamt in Weilheim mehrfach betonte, es wäre ja alles noch offen und im bis zu 1 km breiten Korridor wäre noch keine Trasse festgelegt.

Im Gegensatz hierzu steht im Schreiben vom 15.4.2013 von Prof. Kurzak, dem Gutachter zur „Westumfahrung“ an die Gemeinde Seeshaupt auf Seite 4:

Mit den 3 Varianten wurde die ganze Bandbreite theoretisch möglicher Trassenver­läufe abgedeckt mit dem Ergebnis, daß in ihrer verkehrlichen Entlastungswirkung alle 3 Varianten in etwa gleich sind. Deshalb können „nicht baubare“ Trassen aus der weiteren Betrachtung ausgeschieden werden, ohne die verkehrliche Entlastungswir­kung für Seeshaupt zu mindern.“

Prof.Kurzak, der bekannteste Gutachter der bayerischen Straßenbauämter ist also durchaus der Meinung, dass nicht mehr als die schon bekannten 3 Trassen in Frage kommen, die alle zu einer nicht zumutbaren Belastung sehr vieler Seeshaupter und zu einer Zerstörung der einzigartigen Natur im Umgriff der Osterseen führen würden.

Im Schlusswort brachte der Bürgermeister zum Ausdruck, dass er mit der Zusammenarbeit bzw. dem Informationsaustausch mit dem Staatlichen Bauamt im vorliegenden Fall nicht zufrieden war.

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